Términos y condiciones
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der S & S GmbH für Ersatzteile, Service und Neuanfertigungen.
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
1. "AGB" bezeichnen die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen.
2. "S & S GmbH" ist die Vertragspartnerin auf Seiten der Lieferung und Leistung.
3. "Kunde" ist die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag benannte Gegenpartei.
4. "Leistungsgegenstand" umfasst die in Angeboten der S & S GmbH konkret beschriebenen Lieferungen, Leistungen oder Services.
5. "Vertragspartner" bezeichnet die S & S GmbH und den Kunden gemeinsam.
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, bei denen die S & S GmbH als Lieferant oder Dienstleister handelt. Die Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an. Abweichende oder widersprechende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die S & S GmbH stimmt diesen ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn die S & S GmbH in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos leistet.
Diese Bedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Liefer- und Leistungsverträge mit demselben Kunden.
Ergänzungen, Nebenabreden sowie Änderungen bedürfen mindestens der Textform. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis muss ebenfalls schriftlich erfolgen.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt
Angebote der S & S GmbH sind grundsätzlich 14 Tage gültig, es sei denn, eine abweichende Frist ist angegeben.
Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist das Angebot der S & S GmbH. Änderungen durch den Kunden werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die S & S GmbH Vertragsbestandteil.
Die S & S GmbH behält sich das Recht vor, technische Änderungen vorzunehmen, sofern diese zumutbar sind oder durch gesetzliche Vorgaben, Sicherheitsanforderungen oder Vorteile für den Kunden begründet sind.
Sämtliche von der S & S GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Zeichnungen, Kalkulationen, Programme) verbleiben im Eigentum der S & S GmbH. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung unzulässig. Nach Vertragsrücktritt sind diese Unterlagen auf Wunsch der S & S GmbH zurückzugeben oder zu vernichten.
§ 3 Exportvorschriften
Produkte der S & S GmbH können Exportbeschränkungen unterliegen. Bei Lieferungen in Drittländer muss der Kunde Informationen zu Endverbleib und Verwendungszweck bereitstellen.
Die S & S GmbH ist berechtigt, Exportprüfungen durchzuführen und personenbezogene Daten an Dritte zur Sicherheitsüberprüfung weiterzugeben. Erfolgt keine Genehmigung, kann die S & S GmbH vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Sollte ein Konzernunternehmen des Kunden mit militärischen Projekten in Verbindung stehen, ist dies unaufgefordert mitzuteilen. Wird eine Exportgenehmigung verweigert, haftet die S & S GmbH nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, es sei denn, sie hat die Versagung zu vertreten.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle Preise gelten FCA Sitz der S & S GmbH (Incoterms 2010) zuzüglich Verpackung, Versand und Versicherung.
Die Preise verstehen sich netto, zuüglich aller anfallenden Steuern und Abgaben. Der Kunde ist für deren Abführung verantwortlich.
Preise basieren auf der zum Vertragszeitpunkt gültigen Kostenstruktur. Bei erheblichen Kostensteigerungen vor Lieferung kann die S & S GmbH eine Preisanpassung verlangen.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug berechnet die S & S GmbH die gesetzlichen Verzugszinsen.
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.
§ 5 Lieferung und Leistungszeit
Erfüllungsort ist der Firmensitz der S & S GmbH.
Lieferfristen gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt wurden. Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch Vorlieferanten.
Bei Streik, Krieg, Pandemien oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen kann sich die Lieferfrist angemessen verlängern.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, kann die S & S GmbH die Ware einlagern und Lagerkosten berechnen. Die S & S GmbH behält sich den Rücktritt und Schadenersatz vor.
§ 6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Anzeige der Versandbereitschaft oder Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand ohne Verschulden der S & S GmbH, geht die Gefahr sieben Tage nach Bereitstellung auf den Kunden über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die S & S GmbH behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen vor. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entsteht Miteigentum.
Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung werden im Voraus an die S & S GmbH abgetreten.
§ 8 Montageleistungen
Sofern Montage durchgeführt wird, stellt der Kunde auf eigene Kosten Hilfskräfte, Betriebsmittel, Lagerräume und Sicherheitsvorkehrungen zur Verfügung. Verzögert sich die Montage ohne Verschulden der S & S GmbH, trägt der Kunde die Mehrkosten.
§ 9 Gewährleistung
Der Kunde hat offensichtliche Mängel umgehend, spätestens innerhalb einer Woche, anzuzeigen. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang.
Die S & S GmbH leistet nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Ersatzteilen beginnt die Frist nicht neu, sondern läuft mindestens bis zum Ende der ursprünglichen Frist weiter.
§ 10 Haftung
Die Haftung der S & S GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, politische Unruhen) befreien für die Dauer ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Dauert die Beeinträchtigung länger als 60 Tage, ist eine Kündigung des Vertrags möglich.
§ 12 Integrität und Compliance
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere zur Bekämpfung von Korruption, Bestechung und wettbewerbswidrigem Verhalten. Bei Verstoß ist die andere Partei zur fristlosen Kündigung berechtigt.
§ 13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der S & S GmbH. Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).